Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Verordnung über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See 

Praxisnachweis

Auszug aus dem Prüfungsreglement der Hochseeausweis Verordnung

Segelschiffe: 3 Wochen Seefahrt, mit mindestens 18 Tagen auf See und 1'000 Seemeilen, wovon mindestens 700 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung.

Motorschiffe: 2 Wochen Seefahrt, mit mindestens 10 Tagen auf See und 500 Seemeilen, wovon mind. 400 Seemeilen nach bestandener Theorieprüfung.

Die Praxis kann innerhalb von 4 Jahren vor bis 4 Jahre nach (volles Kalenderjahr) der bestandenen theoretischen Prüfung absolviert werden.

 

Praxis Ergänzung zum vorhandenem Hochseeausweis

Für die Ergänzung ist ein Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen:

Segelschiffe: 10 Tage auf See, 500 gefahrene Seemeilen

Motorschiffe5 Tage auf See, 100 gefahrene Seemeilen.  



​Als Erfahrungsnachweis gelten:
der offizielle Fahrtennachweis, (genehmigt durch das SSA) mit detaillierten Angaben über das Schiff, den Skipper und die Navigation.
(Auszug aus dem Logbuch)

Weitere Themen:

Anforderungen zum erlangen des Hochseeausweis (früher B-Schein)

Ausbildungsprogramm Hochseeausweis

Praxisnachweis / Auszug aus der Hochseeausweis Verordnung

Einreichefrist des "Hochseeausweis-Dossiers"